Auf Grund der aktuellen Situation ist unsere Beratungsstelle Montags von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte per Email.

Leistungen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erhalten insbesondere Arbeitnehmer, Beamte und Rentner
folgende Leistungen durch den Lohnsteuerhilfeverein, sofern die Voraussetzungen zur
Beratungsbefugnis erfüllt sind:

Einkommensteuererklärung
Ein persönliches Beratungsgespräch ist der erste Schritt in dem wir gemeinsam Ihre steuerliche Situation überprüfen und die für Ihre Steuererklärung relevanten Themen ermitteln. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen erstellen wir in einem weiteren Schritt Ihre Steuererklärung. Diese, einschließlich des zu erwartenden Ergebnisses, stellen wir Ihnen dann zur Prüfung und Unterschrift zur Verfügung.
Prüfung des Steuerbescheides
Sollten Sie uns Ihren Einkommensteuerbescheid zur Verfügung stellen, wird dieser unsererseits geprüft. Entspricht dieser nicht der eingereichten Steuererklärung legen wir, sofern erforderlich, dagegen Einspruch ein und übernehmen in Ihrem Auftrag die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Weiterhin können Sie sich zu den nachfolgenden Themen in unserer
Beratungstelle beraten lassen

Wahl der Steuerklasse
Durch Veränderungen der persönlichen Lebenssituation ist oftmals ein Steuerklassenwechsel ratsam oder auch notwendig. Wir beraten Sie hinsichtlich der Wahl der für Sie günstigsten Steuerklasse und unterstützen Sie bei den notwendigen Anträgen.
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Wir beraten Sie hinsichtlich einer möglichen Eintragung von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzugsverfahren und unterstützen Sie bei der Ermittlung der Beträge sowie der Antragstellung.
Geringfügige Beschäftigungen
Sollten Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können wir Ihnen bezüglich der steuerlichen Behandlung gern Ihre Fragen beantworten. Klärungsbedarf zu Ihrer Lohnabrechnung bzw. die Prüfung zur steuerlichen Optimierung können wir auf Wunsch für Sie übernehmen.
Alterseinkünftegesetz
Rentner sind seit dem Kalenderjahr 2005 verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Betroffen sind Rentenzahlungen jeglicher Art. Stellt sich im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung heraus, dass der steuerliche Freibetrag nicht überschritten wird, wird umgehend ein Antrag auf Nichtveranlagung gestellt, welcher Sie vorübergehend von der Abgabe einer Steuererklärung befreit.
Arbeitnehmer- Sparzulage / Wohnungsbauprämie
Wenn Sie einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen besparen, besteht je nach Vertrag die Möglichkeit Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie zu beantragen. Den entsprechenden Antrag können wir in Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für Sie stellen.
Antrag auf Kindergeld
Ergibt sich bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung der Sachverhalt, dass Ihr Kind steuerlich zu berücksichtigen ist, obwohl Sie unterjährig kein Kindergeld erhalten haben, prüfen wir gern in Ihrem Interesse den Anspruch auf Kindergeld. Für den Fall einer positiven Beurteilung sind wir gern bei den Anträgen für das nachträgliche Kindergeld behilflich.
Freistellungsaufträge / Abgeltungssteuer
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) haben Sie Anspruch auf Freistellungaufträge in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Bei der sorgfältigen Verteilung in Ihrem Interesse sind wir gern behilflich.
Antrag einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen und entbindet Sie für einen bestimmten Zeitraum von der Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen auf die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung erfüllen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Sofern Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten oder Fragen zu unseren
Leistungen haben können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen oder eine
Terminanfrage stellen.