Mitgliedschaft

Es ist gesetzlich geregelt wen ein Lohnsteuerhilfeverein als Mitglied aufnehmen darf. Die entsprechenden Eckdaten können Sie telefonisch bei uns erfragen oder unter dem Register Beratungsbefugnis nachlesen.

Die Mitgliedschaft bei Penta Lohnsteuerhilfeverein e.V. besteht freiwillig und basiert auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis. Sollte dieses, aus welchen Gründen auch immer, gestört sein, wird dies in einem persönlichen Gespräch zum beiderseitigen Einvernehmen unkompliziert geklärt.

Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Soldaten
  • freiwillig Wehrdienstleistende
  • Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
  • Auszubildende
  • Rentner